Einnahmenüberschussrechnung
Einnahmenüberschussrechnung
Steuerberatung
Die Einnahmenüberschussrechnung ist eine Form der Gewinnermittlung, die die Basis für die zu zahlenden Steuern darstellt. Dabei werden vereinfacht gesagt die Einnahmen den Ausgaben gegenübergestellt. Denn es gilt grundsätzlich, dass Unternehmer ihren Gewinn nachweisen müssen. Zur Abgabe einer EÜR sind allerdings nur folgende Selbstständige berechtigt:
- Freiberufler
- Gewerbetreibende mit einem jährlichen Umsatz von bis zu 600.000 Euro und einem jährlichen Gewinn von bis zu 60.000 Euro (Diese Schwelle gilt nicht für Kapitalgesellschaften, wie GmbH, AG, usw.)
- Kleinunternehmer mit einem Umsatz von bis zu 22.000 Euro im Jahr
Bei der Einnahmen-Überschuss-Rechnung nach § 4 Abs. 3 EStG gelten besondere steuerrechtliche Vorschriften. Wir stellen sicher, dass diese Vorschriften eingehalten werden und machen darüber hinaus Gebrauch von steuerrechtlichen Wahlrechten, um eine optimale Steuerbelastung zu gewährleisten und somit Ihre Liquidität zu schützen.
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