Erben & Schenken

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Steuerberatung

Das Erbrecht ist ein hochsensibles Thema. Dies ist im Übrigen ein Grund Ihre Angelegenheiten frühzeitig in sichere Hände zu geben, denn das gesetzliche Erbrecht führt nicht selten zu ungerechter Verteilung. Sorgen Sie rechtzeitig vor, damit keine ungewünschte Erbfolge eintritt und der Familienfrieden gewahrt wird. Mit einer geplanten Übertragung von Vermögen können darüber hinaus im Ernstfall erheblich Steuern und somit Geld gespart werden. Gestaltungsmöglichkeiten bestehen im Erbrecht nicht nur im Vorfeld des Erbfalls bspw. durch Schenkungen zu Lebzeiten oder steueroptimierte Testamente. Auch nach dem Erbfall gibt es Optionen zur „Korrektur“, etwa durch die Ausschlagung der Erbschaft oder Geltendmachung von Pflichtteilsansprüchen. Auch eine mögliche Ausnutzung von unterschiedlicher steuerlicher Behandlung bei Güterständen oder die Möglichkeit eines Zugewinnausgleichs können geprüft werden. Wir beraten Sie in allen Belangen der Erbschaftsteuer und Schenkungsteuer frühzeitig und umfassend. So wird es für Sie möglich, optimierte steuerrechtliche Gestaltungen nach Ihren Wünschen vorzunehmen und durchsetzbar zu machen.

Als Spezialisten im Bereich Erben und Schenken beraten wir Sie umfassend, um die richtigen Entscheidungen treffen zu können.

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